2. Antwort von uns (8.12.1997): vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.11.1991 (erhalten am 08.12.1997). Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir bei Ihrer Kettenbriefaktion nicht teilnehmen können, da unsere Arbeit andere inhaltliche Aspekte verfolgt. Zur Überprüfung senden wir Ihnen diese nochmals zu. Für Ihre langjährige Treue und Engagement danken wir Ihnen sehr und erlauben uns Ihnen einen Gutschein im Werte von DM 5,- beizulegen, den Sie bei Erwerb unserer künstlerischen Arbeit einlösen können. 3. Antwort von uns (9.11.1998): wir haben Anfang November von Frau Waltraud Nikolaus eine Kurzmitteilung zu unserer Information zugesandt bekommen, in welcher sie uns mitteilte, dass sie nun nach knapp einem Jahr vergeblichen Wartens Ihnen, zu ihrer Entlastung, die Kopien unserer künstlerischen Arbeit, mit der Bitte an Sie 99.96 DM und 24,99 DM für ihren Aufwand auf unser Konto zu überweisen, zukommen ließ. Da Frau Waltraud Nikolaus es leider versäumt hat, uns ihre neue Anschrift mitzuteilen und wir daher nicht wissen, ob ihr Schreiben tatsächlich bei Ihnen eingetroffen ist, legen wir nochmals eine Kopie unserer Arbeit diesem Schreiben bei. Desweiteren hat sie Ihnen, um eine Entscheidung zu treffen, eine Frist bis zum 22.11.1998 eingeräumt, damit Sie danach, jedoch bis spätestens 6.12.1998, weitere Anweisungen folgen lassen können. Zur Vervollständigung legen wir Ihnen den dritten Teil unserer Arbeit als Kopie bei, den Sie zu einem Betrag von 199.92 DM für die gesamte künstlerische Arbeit erwerben können. Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag von 224,91 DM. Wir hoffen, dass die Angelegenheit im Sinne von Frau Nikolaus erledigt werden kann und verbleiben bis dahin mit herzlichen Grüßen |
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